Allgemeine Geschäftsbedingungen | Schillinger Consulting
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1Geltungsbereich

1.1Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Schillinger Consulting und den Auftraggebern.

1.2Für alle Geschäftsbeziehungen im obigen Sinne gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich erneut auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang. Maßgeblich für ihren Inhalt ist die getroffene Vereinbarung; ihre Wirksamkeit hängt nicht von einer Bestätigung in einer bestimmten Form ab.

2Umfang und Ausführung eines Auftrages

2.1Umfang und Ziel der von Schillinger Consulting zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem zwischen dem Auftraggeber und Schillinger Consulting in Textform vereinbarten Angebot bzw. Vertrag. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in Textform schuldet Schillinger Consulting dabei nur die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten darüber hinausgehenden Erfolg.

2.2Schillinger Consulting ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen auch Unterauftragnehmer zu beauftragen, soweit zwischen Schillinger Consulting und dem Auftraggeber nicht ausdrücklich die Bestellung von Unterauftragnehmern ausgeschlossen wurde.

2.3Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmt Schillinger Consulting eigenverantwortlich.

3Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1Der Auftraggeber erkennt an, dass Schillinger Consulting für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen ist. Unbeschadet der im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ist der Auftraggeber daher verpflichtet, Schillinger Consulting in dem für die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen Maß bestmöglich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.

3.2Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Schillinger Consulting alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Leistungsbeginn vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis sichergestellt wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Schillinger Consulting bekannt werden; diese sind Schillinger Consulting unverzüglich nach Bekanntwerden zu übergeben bzw. mitzuteilen. Auf Verlangen von Schillinger Consulting werden Auskünfte des Auftraggebers in Textform erteilt, bzw. bereits erteilte mündliche Auskünfte in Textform bestätigt.

3.3Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, unentgeltlich sämtliche für eine sachgerechte Leistungserbringung der Schillinger Consulting erforderlichen Räumlichkeiten, Materialien und Infrastrukturleistungen vollständig und unverzüglich nach Beauftragung, spätestens jedoch 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn zur Verfügung zu stellen.

3.4Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm übergebenen Softwareprodukte und Datenträger auf darin enthaltene Viren oder ähnliche schädliche Programme anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.

3.5Verzögerungen, welche daraus entstehen, dass der Auftraggeber seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Leistungsfristen verlängern sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Anlaufzeit angemessen. Dadurch entstehende Zusatzaufwände sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.6Soweit der Auftraggeber bei den von Schillinger Consulting zu erbringenden Leistungen Mitwirkender ist, gilt Folgendes: Ist bei einer von Schillinger Consulting zu erbringenden Leistung eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich, so kann Schillinger Consulting, wenn der Auftraggeber durch das Unterlassen der Handlung in Verzug kommt, den Ersatz der ihr aufgrund des Verzuges entstehenden Mehrkosten und sonstigen Schäden verlangen. Dabei muss sich Schillinger Consulting dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge des Verzugs an Aufwendung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder schuldhaft zu erwerben unterlässt. Ferner ist Schillinger Consulting berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung der Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu bestimmen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird.

3.7Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Schillinger Consulting einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann. Der Ansprechpartner hat Entscheidungen auf Verlangen der Schillinger Consulting in Textform festzuhalten.

4Berichterstattung, mündliche Auskünfte

4.1Hat Schillinger Consulting die Ergebnisse der Tätigkeit schriftlich darzustellen, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Alle Berichte, Gutachten, Ergebnisse von Untersuchungen usw. werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erbracht. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Schillinger Consulting sind nur nach Bestätigung in Textform verbindlich.

5Rechte an den Leistungsergebnissen

5.1Alle Rechte an den von Schillinger Consulting im Rahmen der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen entstehenden Leistungsergebnissen stehen ausschließlich Schillinger Consulting zu. Schillinger Consulting ist insbesondere berechtigt, solche Leistungsergebnisse unter Wahrung der Bestimmungen über die Vertraulichkeit anderweitig, z. B. auch in zukünftigen Projekten, zu verwerten.

5.2Schillinger Consulting räumt jedoch dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungsergebnissen zum internen Gebrauch ein, soweit dies zur Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlich ist.

5.3Dieses Nutzungsrecht wird dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

6Vertraulichkeit

6.1Sowohl der Auftraggeber als auch Schillinger Consulting sind verpflichtet, sämtliche Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln. Beide Parteien haben durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sicherzustellen, dass derartige Informationen nur solchen Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern zugänglich gemacht werden, denen gegenüber eine Offenlegung notwendig ist. Dies gilt auch für mit den Parteien ggf. verbundene Unternehmen. Beide Parteien werden darüber hinaus sicherstellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf derartige Informationen erhalten können.

6.2Die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß dieser Ziffer 6 bleibt auch nach der Kündigung oder Beendigung des jeweiligen Vertrages dauerhaft bestehen.

6.3Die Weitergabe fachlicher Äußerungen von Schillinger Consulting an einen Dritten durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung der Schillinger Consulting in Textform, soweit die Parteien nicht in Textform etwas anderes vereinbaren. Schillinger Consulting wird die Zustimmung zur Weitergabe erteilen, soweit zwischen Schillinger Consulting und dem Dritten eine Vereinbarung zustande kommt, die eine Haftungsbeschränkung und Vertraulichkeitsabrede enthält.

6.4In Abweichung von den vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer ist Schillinger Consulting berechtigt, die Tatsache des Auftragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit für den Auftraggeber als Referenz zu verwenden.

6.5Die Verwendung von Namen und/oder Logo von Schillinger Consulting, beteiligter Unterauftragnehmer oder Kooperationspartner durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung von Schillinger Consulting in Textform.

7Datenschutz und Datensicherheit

7.1Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Beide Vertragsparteien werden personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, allein für die Zwecke der Erfüllung ihrer jeweiligen Vertragspflichten nutzen und gegen Zugang und Kenntnisnahme durch Dritte schützen.

8Sach- und Rechtsmängel, Haftung

8.1Schillinger Consulting erbringt Leistungen mit der Sorgfalt einer ordentlichen Beraterin. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass jede Analyse, Beratung oder Bewertung eine Reihe von Unwägbarkeiten impliziert. Schillinger Consulting haftet daher nicht dafür, dass die nach bestem Wissen und Gewissen erbrachten Leistungen zu dem von dem Auftraggeber möglicherweise gewünschten Erfolg führen.

8.2Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler, Leistungsmängel und/oder Mängel einer von Schillinger Consulting ausgeführten Leistung darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Schillinger Consulting ausgeschlossen. Den Nachweis der rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung aller Mitwirkungsverpflichtungen hat im Streitfall der Auftraggeber zu führen.

8.3Schillinger Consulting übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Auftraggebers, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheiten des Auftraggebers gemäß § 9 beruhen.

8.4Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Werkleistung oder Kaufsache (§§ 639, 444 BGB), arglistigem Verschweigen des Mangels einer Werkleistung oder Kaufsache (§§ 639, 444 BGB) sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Schillinger Consulting nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.5Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schillinger Consulting nur, wenn eine wesentliche im Hinblick auf die Vertragserfüllung unbedingt erforderliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

8.6Bei verschuldensunabhängiger Haftung für während des Verzugs eintretende Schäden ist die Haftung der Schillinger Consulting ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.7Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z. B. Kriege oder Unruhen, Streiks und Arbeitsauseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Maßnahmen von Regierungen, unverschuldetem Strom- oder Telefonanlagenausfall, unverschuldetem Ausfall von Netzwerkverbindungen oder ähnlichen vergleichbaren Umständen, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine aufgrund der höheren Gewalt entstehenden Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.

9Vergütung

9.1Schillinger Consulting hat neben ihrem Vergütungsanspruch einen Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

9.2Schillinger Consulting kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung bzw. Erbringung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.

9.3Soweit nicht ausdrücklich ein Fest-/Pauschalpreis vereinbart ist, schuldet der Auftraggeber die Zahlung einer Vergütung nach geleistetem Aufwand.

9.4Zu einer Aufrechnung mit Forderungen der Schillinger Consulting oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

9.5Schillinger Consulting ist berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

9.6Schillinger Consulting wird für ihre Leistungen monatliche Abrechnungen stellen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind.

9.7Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist Schillinger Consulting berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen. In diesem Fall ist Schillinger Consulting außerdem berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung einzustellen, ohne dass Schillinger Consulting in Verzug gerät; vereinbarte Fertigstellungstermine oder Leistungsfristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer des Zahlungsverzugs zuzüglich erforderlicher Anlaufzeiten.

10Kündigungen und Stornierungen

10.1Kündigungen und Stornierungen haben in Textform zu erfolgen.

10.2Werden verbindlich vereinbarte Leistungen vom Auftraggeber storniert, treten folgende Stornierungsregeln (falls nicht anderweitig vertraglich vereinbart) in Kraft. Eine Leistung kann 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Stornierung bis zu 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Wird die Bestellung weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin storniert, wird das gesamte vereinbarte Honorar fällig.

11Pflicht zur Rückgabe von Unterlagen

11.1Die vom Auftraggeber an Schillinger Consulting übergebenen Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen, spätestens aber nach vollständiger Leistungserbringung durch Schillinger Consulting wieder auszuhändigen, es sei denn, der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zur Überlassung der fraglichen Unterlagen an Schillinger Consulting verpflichtet. Schillinger Consulting hat die Unterlagen auch bei Kündigung des Vertrages oder bei Rechtsstreitigkeiten auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich herauszugeben.

11.2Schillinger Consulting ist jederzeit berechtigt, Kopien der Unterlagen zu den Akten zu nehmen, um den ordnungsgemäßen Projektverlauf und die Projektergebnisse zu dokumentieren sowie von Unterlagen, die vom Auftraggeber überlassen worden sind, Abschriften oder Fotokopien anzufertigen und diese zurückzuhalten.

12Verjährung

12.1Alle Ansprüche aus nichtvorsätzlichen Pflichtverletzungen von Schillinger Consulting im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen dieses Vertrages verjähren nach Ablauf von zwei Jahren nach Entstehen des Anspruchs.

12.2Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche, die auf einem arglistigen Verhalten von Schillinger Consulting beruhen.

13Schlussbestimmungen

13.1Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Der Vorrang individueller Vertragsabreden gemäß Ziffer 1.3 bleibt unberührt.

13.2Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ist (soweit gesetzlich zulässig) Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Schillinger Consulting.

13.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.

Anbieterin

Schillinger Consulting · Katrin Schillinger
Bizetstraße 8, 13088 Berlin
Telefon: 030 2397 1377 · Mobil: 0163 4767 463
E‑Mail: kontakt@schillinger.consulting · Web: www.schillinger.consulting

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